Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung hat zur Auslegung und Anwendung der Ziffer 4.2 der Satzung des "SportClub im Bundeskriminalamt Meckenheim e.V." (SC BKA) folgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Beiträge

Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben werden Halbjahresbeiträge erhoben.

2. Beitragshöhe

Die Höhe der Halbjahresbeiträge der Mitglieder des Sportclubs setzt die Mitgliederversammlung fest.
Aktuell gelten folgende Beitragssätze:

2.1 Vollmitglieder

Vollmitglieder zahlen einen Grundbeitrag i.H.v. 30,00€ pro Halbjahr.
Zusätzlich werden für folgende Sonderbeiträge für die jeweiligen Sparten erhoben:

a) Sonderbeitrag für Mitglieder der Sparte Maritimes: 10,00€ pro Halbjahr
b) Sonderbeitrag für Mitglieder der Sparte Kampfsport: 20,00€ pro Halbjahr
c) Sonderbeitrag für Mitglieder der Sparte TaeKwonDo: 25,00€ pro Halbjahr
d) Sonderbeitrag für Mitglieder der Sparte Schießen: 25,00€ pro Halbjahr

2.2  Ehrenmitglieder

Für Ehrenmitglieder gilt Beitragsfreiheit.

2.3  Familienbeiträge

Für Familien mit mehr als einem beim SC BKA Sport treibenden Kind:

  • Erwachsene zahlen volle Grund- und Sonderbeiträge.
  • Für ein Kind ist ebenfalls der volle Grund- und Sonderbeitrag zu entrichten.
  • Ab dem zweiten Kind wird die Summe aller Grund- und Sonderbeiträge der Kinder halbiert.
  • Der Status "Kind" erlischt mit dem 18. Geburtstag.

3. Beitragsbefreiung/-ermäßigung

Der Vorstand kann ein Mitglied auf schriftlichen, eingehend begründeten Antrag ganz oder teilweise von der Zahlung des jeweiligen Halbjahresbeitrages befreien.

4. Beitragszahlung

Der Halbjahresbeitrag ist jeweils zu Beginn eines Halbjahres fällig. Erfolgt der Beitritt zum Sportclub nach dem 31. März bzw. nach dem 30. September, so ermäßigt sich der Halbjahresbeitrag um die Hälfte.

Die Beiträge werden durch Lastschrifteinzug eingezogen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, dem SC BKA Änderungen der Kontoverbindungen unverzüglich und online oder schriftlich mitzuteilen.

5. Rückbuchungen/Gebühren

Storno-, Porto- und sonstige dem Verein durch Versäumnisse eines Mitgliedes entstehende Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

6. Rückzahlungen

Der Austritt ist zum Ende eines jeden Halbjahres mit monatlicher Kündigungsfrist zulässig. Bei Austritten außerhalb dieser Fristen werden Halbjahresbeiträge nicht zurückerstattet.