Mitgliedsantrag

Hiermit trete ich dem „Sportclub im Bundeskriminalamt Meckenheim e.V.“ (SC BKA) bei, dessen Satzung und Beitragsordnung ich gleichzeitig anerkenne. Außerdem verpflichte ich mich, jede Änderung meiner personenbezogenen Daten inkl. der Wohnanschrift und der Kontodaten unverzüglich dem SC BKA mitzuteilen.

Da der SC BKA in der Liegenschaft einer Sicherheitsbehörde tätig wird, hängt die Erteilung der Zugangsgenehmigung von einer zuvor durchgeführten Sicherheitsüberprüfung ab, bei der meine personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) in polizeilichen Auskunftssystemen überprüft werden. Diese Überprüfung wird bei Eintritt bzw. erneutem Eintritt in den Verein und anschließend turnusmäßig bei ununterbrochener Mitgliedschaft alle zwei Jahre wiederholt bzw. aktualisiert. Dieser sich wiederholenden Sicherheitsüberprüfung stimme ich hiermit zu. Den Hinweis, dass Mitglieder unter 16 Jahren erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres sicherheitsüberprüft werden, nehme ich zur Kenntnis.

Für Mitglieder, die Mitarbeiter/innen des BKA sind oder waren, gelten die amtsinternen Zutrittsbestimmungen. Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden für den gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft im SC BKA gespeichert und verwendet. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten unverzüglich gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen, aktuell bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts, durch den Verein aufbewahrt und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht bzw. vernichtet. Eine weitere Verwendung und Nutzung, insbesondere eine Speicherung in polizeilichen Dateien, erfolgt nicht.

Nicht dem BKA angehörende Antragsteller ab 16 Jahren müssen den Antrag vom Übungsleiter abzeichnen lassen und eine Kopie des Personalausweises beifügen. Ab 18 Jahren ist zusätzlich zwingend die Angabe einer Referenzperson im BKA und dessen Unterschrift notwendig.