Vereinbarung über die Datenverwendung und den Datenschutz im SC BKA für Mitglieder

  1. Mit dem Beitritt in den Verein stimmt das Mitglied zu, dass für die Verwaltung der Mitgliedschaft erforderliche personenbezogene Daten vom Sport Club im Bundeskriminalamt Meckenheim e.V. gespeichert werden dürfen: Dies sind aktuell: Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, vollständige Adresse, Geschlecht, Beruf (ggf. Behörde), Sportart/ Spartenmitgliedschaft, Kontoinhaber (falls nicht deckungsgleich mit dem Mitglied), Kontonummer, IBAN, Geldinstitut, Abbuchungsauftrag, telefonische mobile und/oder Festnetz-Rufnummern, ggf. E-Mail-Adresse, bei Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter mit Namen, Geburtsdatum, Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit. Zudem werden statistische Zahlen u. a. zur Abführung von Beitragsverpflichtungen des SC BKA an Landesverbände ohne Namensnennungen, u. a. an den Landessportbund sowie den Kreis-Sport-Bund Rhein-Sieg, übermittelt. Weiterhin können Namen, Geburtsdaten und ggf. von Veranstaltern weiter angeforderte Daten zur Anmeldung für sportliche Wettkämpfe oder sonstige Teilnahmen an in- oder externen Vereinsveranstaltungen gemeldet werden, soweit dies zur Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlich ist und diese Teilnahme erwünscht ist. Jedem Mitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet.

  2. Die Veröffentlichung von Bildern und weiteren personenbezogenen Daten z. B. auf der vereinseigenen Homepage erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung der Beteiligten.

  3. Personenbezogene Daten werden in dem bestehenden vereinseigenen EDV-System gespeichert.

  4. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme und unerlaubten Nutzung durch Dritte geschützt.

  5. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke verwendet. Hierzu zählen die Mitgliederverwaltung, der Beitragseinzug durch die Vertragsbank, die Durchführung des Sport- und Spielbetriebs sowie die Organisation von vereinsbezogenen Veranstaltungen.

  6. Zur Wahrnehmung satzungsbezogener Rechte kann der Vorstand anderen Mitgliedern bei berechtigtem Interesse gegen die schriftliche Versicherung, dass die Daten nicht zu anderen als den anlassbezogenen Zwecken verwendet werden, Einblick in das Mitglieder- und Adressenverzeichnis gewähren.

  7. Bei Vereinsaustritt bzw. mit Beendigung der Mitgliedschaft werden Name, Adressdaten, Geburtsjahr und weitere persönliche Daten des Mitglieds aus der Mitgliederverwaltung unverzüglich gelöscht. Ausnahme: Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

  8. Zuständig im Verein für die Speicherung, Verwendung und Pflege der o. g. Daten sind die Vorstandsmitglieder.

  9. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung einzelner oder aller jeweils eigenen personenbezogenen Daten. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Mitteilung an den Vorstand. Sollte durch die beantragte Löschung/Einschränkung der Verwendung von personenbezogenen Daten einzelner Mitglieder eine Mitgliederverwaltung unmöglich werden bzw. das je nach Sparte erforderliche Zutrittsrecht zu Sportstätten auf der Liegenschaft des BKA erlöschen/zurückgezogen werden, wäre ein Austritt als Folge unvermeidbar.

Für Rückfragen steht der Vorstand unter der E-Mail-Adresse info@sc-bka.de zur Verfügung.